Es gibt mehrere Möglichkeiten Ihr Führungszeugnis zu beantragen. Jede Person hat mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein Anrecht auf die Ausstellung eines persönlichen Führungszeugnisses. Dieses dient zum einen für private Zwecke, zum anderen auch zur Vorlage bei entsprechenden Behörden. Es kann von der betroffenen Person direkt bei den lokalen Behörden beantragt werden. Bei Minderjährigen gilt auch der gesetzliche Vertreter als antragsberechtigt. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht in schriftlicher Form vorzulegen.
Neben der persönlichen Antragstellen kann das Führungszeugnis auch schriftlich per Post oder ganz einfach mittels Online Formular beantragt werden. Bei der schriftlichen Antragstellung sind neben einem Antragsschreiben auch sämtliche personenbezogenen Daten wie Geburtstag, Geburtsname, eventuelle Namensänderungen, Vorname, Geburtsort sowie die komplette Anschrift und Nationalität) beizufügen. Die Signatur auf dem Antragsschreiben ist zwingend amtlich zu beglaubigen. Das Privatführungszeugnis kann direkt beim Justizamt ausgehändigt werden. Hierzu muss der entsprechende Originalantrag vorliegen sowie ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Die genaue Anschrift lautet: Bundesamt für Justiz, Besucherservice, Adenauerallee 99–103, 53113 Bonn.
Aber auch die Möglichkeit der Onlineantragstellung wird immer beliebter. Hierzu kann ein entsprechendes Formular bequem heruntergeladen werden. Notwendige Voraussetzungen sind die entsprechende, technische Ausstattung wie ein Scanner und ein geeignetes Smartphone sowie ein E-Personalausweis. Die Daten sind schnell ausgefüllt und entsprechend übermittelt. In der Regel liegt gut eine Woche später das Führungszeugnis dann vor.
Mit längeren Fristen muss bei der Anforderungen eines Europäischen Führungszeugnisses kalkuliert werden. Da entsprechende Informationen aus den Datensätzen der Herkunftsländer angesucht werden müssen, muss eine Bearbeitungsfrist von ca. 20 Tagen eingerechnet werden. Es ist heutzutage nicht schwer ein aktuelles Führungszeugnis zu beantragen.