polizeiliches führungszeugnis beantragen

Ein polizeiliches Führungszeugnis gibt Aufschluss darüber, ob die darin genannte Person vorbestraft ist oder im bestem Fall frei von jeglichen Vorstrafen ist. Möchte man ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, so tut man dies häufig, weil dieses Dokument im Rahmen einer Bewerbung verlangt wird und weniger, weil man ein persönliches Interesse an diesem Nachweis hat. In einem solchen Führungszeugnis werden keinerlei Bagatellen vermerkt. Es geht hier nur um Verurteilungen vor Gericht. Folglich sind dies zumeist eher schwere und relevante Straftaten. Alle Personen, die also noch nie vor Gericht verurteilt worden sind, brauchen sich also in Bezug auf die Beantragung nicht zu beunruhigen.

Wo man ein derartiges Dokument beantragen kann

Wer ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen möchte, kann dies im Rathaus oder Bürgeramt an seinem Wohnort mit einem aktuell gültigen Ausweis tun. Man muss jedoch nicht unbedingt persönlich erscheinen, wenn man einen entsprechenden Antrag stellen möchte. Seit vielen Jahren ist der komplette Antrag auch ganz leicht über das Internet möglich. Dies erspart eine Menge Arbeit und kann außerdem auch die Zeit der Bearbeitung sehr deutlich verkürzen. Auch gesetzliche Vertreter, wie die Eltern von minderjährigen Kindern, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Anträge stellen. Auf Anfrage können jedoch auch weitere volljährige Personen benannt werden.

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Online geht es zumeist besonders schnell

Ist es nun einmal nötig geworden ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen zu müssen, so kann man dies natürlich, wie bereits eingangs beschrieben in dem jeweils dafür zuständigen Amt tun. Schneller geht es jedoch oft online. In diesem Zusammenhang muss man dann zumeist nicht bis zu 14 Tage bis das Dokument entsprechend ferstiggestellt ist. Grundsätzlich fallen für ein polizeiliches Führungszeugnis Verwaltungskosten an, die zwischen 10 und 15 Euro liegen. In einigen Fallen entfallen jedoch die Gebühren oder werden im Zuge der Bewerbung vom Arbeitgeber getragen.